Es gab über Schiedsrichterspesen Ende der 1920er Jahre eine Diskussion, da sie die Auslagen für ihr Ehrenamt bezahlt haben möchten. Das wurde ermöglicht, doch gab es keine einheitliche Regelung in den einzelnen Landesverbänden – bewusst, „da in den einzelnen Kreisen des Verbandsgebietes ganz verschiedenartige Verhältnisse herrschen“[fn]Vgl. NN: Zur Frage Schiedsrichterspesen. S. 6.[/fn]. Die Spesen schwankten zwischen 2 Mark und 12 Mark. In Berlin grundsätzlich wurde die Eisenbahnfahrt 3. Klasse anerkannt Tagesspesensatz betrug 7,50 Mark, wurde aber nur anerkannt, wenn die Fahrt mehr als 100 km umfasste 5,00 Mark Spesen, wenn kein Schnellzug benutzt wurde 3,00 Mark Spesen für einen halben Tag Alle Fahrt- und Aufenthaltsspesen zahlte der Verband Im Westdeutschen Verband Beitragsfreiheit im Verein Ausweis, der Inhaber legitimierte und gewisse Vergünstigungen schuf, z. B. für freien Besuch eines Verbandsspiels, sofern man in dem gleichen Monat schon als Schiedsrichter im Einsatz war Eisenbahnfahrt in 3. Klasse, wobei Sonntagskarten zu lösen waren, soweit solche ausgegeben wurden erhielten die tatsächlichen Ausgaben; Höchstsatz 6,00 Mark bei notwendiger Übernachtung zusätzlich 5,00 Mark (gegen Vorlage der Originalrechnung) Bei Spielen am Ort … Ohne Spesen nix gewesen? weiterlesen
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