Das „Mantelgesetz“: Gemeinsame Grundlagen für das Schiedsrichterwesen
Das „Mantelgesetz für die Schiedsrichterorganisation des DFB“ schuf gemeinsame Grundlagen für die Organisation des Schiedsrichterwesens in den Landesverbänden. Darauf kann dann jeder Verband nach eigenen Bedürfnissen aufbauen. Schwierige Entstehungszeit Das Gesetz sollte bereits 1925 Geltung erhalten, doch die Ratifizierung wurde zunächst von manchen Landesverbänden blockiert, dann doch angenommen (1926). Dennoch blieb die Ablehnung von manchen Landesverbänden bestehen. 1926 befürchtete der Verfasser des Gesetzes, Simon Rosenberger, die Ratifizierung sei „mehr als zweifelhaft, weil manche Verbände prinzipiell gegen jeden Ausbau des Schiedsrichterwesens sind und andere die Hauptgrundsätze dieses Mantelgesetzes schon wieder verlassen haben“ (Simon Rosenberger: Organisationsfragen. In: DFB-Schiedsrichter-Zeitung 17/1926 (09.09.1926). S. 129-131:, hier S. 129.) Ende September 1926 fand in Berlin eine vierstündige Sitzung statt, die von DFB-Bundesspielausschusses und DFB-Bundesschiedsrichterausschusses angeberaumt wurde. Eingeladen waren alle Landesverbände mit einem Vertreter teilzunehmen, um wichtige Schiedsrichterfragen zu erörtern. Doch nicht alle Landesverbände nahmen teil: Pfosch (Mannheim für Süddeutschland), Gerstenberg (Hamburg für Norddeutschland), Tag (Dresden für Mitteldeutschland) und Stenzel (Berlin). Danach sah es danach aus, dass das Mantelgesetz beim nächsten Bundestag angenommen wurde, doch es wurde überhaupt nicht thematisiert. Wurde wirklich vergessen, es … Das „Mantelgesetz“: Gemeinsame Grundlagen für das Schiedsrichterwesen weiterlesen
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