Regelgeschichte

Die Spielregeln des Bundes deutscher Fußball-Spieler von 1890/1892

Der Bund der Fußball-Spieler wurde am 4. November 1890 in Berlin gegründet und bereits 1892 aufgelöst. Er wurde von Berliner Fußballvereinen gegründet, sollte aber ein deutschlandweiter Verband werden – dazu kam es aber nicht.

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Grund für die Auflösung waren die schon bei der Gründungsveranstaltung deutlich zu Tage tretenden Meinungsverschiedenheiten, ob auch ausländische Funktionäre und Vereine mit ausländischen, d.h. vor allem englischen Spieler, aufgenommen werden oder nicht. Und, ob der Fußball die deutsche (meint: nationalistische) Mentalität adaptieren müsse. Da der Vorsitzende der nationalkonservativen BFC Germania 1888 Vorsitzender des BdF wurde, war die national(istisch)e Ausrichtung zwangsläufig.

Dieses Ansinnen ließ sich jedoch weder durch den BDF, noch durch später gebildete regionale Verbände realisieren, sodass das Verbandsgebiet auf den Großraum Berlin beschränkt blieb.

Die internationalen Vereine organisierten sich 1891 im Deutschen Fußball- und Cricket Bund  mit der Spiel und Sport als Vereinszeitung und diese Herauslösung war letztendlich Grund für die Auflösung des Bund deutscher Fußballspieler.

 

Das Regelwerk

I

In der Länge 120 Schritt, in der Breite 60 Schritte exkl. 7 Schritt Torbreite (die Querstange 8 Fuß von der Erde, waagerecht). Dies ist die Größe bei 20-30 Spielern. Bei mehr entsprechend größer und umgekehrt.

II

Die Abgrenzung des Platzes, die Wahl der Parteien, usw. geschieht wie bei den Regeln mit Aufheben des Balles.

III

Das Spiel wird durch einen Abstoß nach der gegnerischen Grenzlinie eröffnet; kein Spieler der beiden Parteien darf die Mitte eines Feldes passierten, ehe der Ball gestoßen ist.

IV

Ein Stellungswechsel der Parteien findet statt nach der ersten Pause, oder wenn ein Mal erobert ist. Nach der Pause hat die Partei den Abstoß, welche das Spiel ursprünglich nicht eröffnet hat, nach einem Mal oder Sieg die verlierende Partei. (Siehe Regel III.)

V

Ein Mal oder Sieg ist gewonnen, wenn der Ball zwischen den beiden Torstangen und unter der Querstange durchgetrieben ist.

VI

Der Ball darf von den Spielern (außer dem Torwächter) weder getragen noch geworfen werden. Wenn der Ball vom Tor[!] oder von den Grenzfahnen in den Spielplatz abprallt, ist derselbe im Spiel, wenn er über die Marken oder Mallinien fliegt oder rollt, ist er aus dem Spiel.

VII

Wird der Ball von einer Partei in die Marken gestoßen, so hat die Gegenpartei den Ball wieder ins Spiel zu bringen und zwar an der Stelle, wo er die Marken kreuzte. Der Ball wird wieder ins Spiel gebracht, indem man ihn mit beiden Händen im rechten Winkel über den Kopf wirft. Der Spieler, welcher den Ball aus den Marken wirft, darf denselben nicht eher wieder stoßen, bis derselbe von einem andern Spieler berührt worden ist.

VIII

Aus dem Spiel ist ein Spieler zur Zeit eines solchen Wurfes oder Stoßes, wenn er näher an der feindlichen Mallinie ist, als der seiner eigenen Partei, welcher den Ball stößt; er darf den Ball nicht eher stoßen, bis derselbe von einem anderen Spieler berührt worden ist, und darf in keine Weise den Gegner verhindern, an den Ball heranzukommen, ausgenommen es stehen mindestens drei Spieler der gegnerischen Partei zwischen ihm und ihrer Mallinie.

IX

Eckball ist, wenn ein Spieler den Ball hinter seine eigene Malgrenzlinie stößt oder treibt, und wird derselbe von einem Spieler der Gegenpartei einen Schritt von der nächstgelegenen Eckfahne abgestoßen.

Wird der Ball von einem Spieler der Gegenpartei hinter die Malgrenzlinie getrieben, so muß der Ball von einem Spieler, hinter dessen Malgrenzlinie der Ball getrieben war, 6Schritte von einer Torstange abgestoßen werden.

X

Bei einem Eckball oder Abstoß vom Mal oder wenn der Ball von einem Gegner gestoßen wird, ist niemand abseits oder aus dem Spiel.

XI

Der Ball im Spiel kann und wird außer Händen oder Unterarmen mit Kopf, Brust und Füßen gestoßen. Tragen oder sonstiges Hantieren ist nur dem Torwächter gestattet, jedoch nur 10 Schritte. Kein zweiter Spieler darf den Torwächter zeitweise vertreten, wenn er seinen Platz verläßt. Während des Spiels darf der Torwächter nicht gewechselt werden. Derselbe muß durch Kennzeichen ausgezeichnet sein.

XII

Bei Fehlern hat die nichtschuldige Partei einen Freistoß. Bei einem Freistoß darf der Abstoßer nicht eher wieder spielen, bis der Ball von einem anderen Spieler berührt worden ist.

XIII

Ein Freistoß findet an der Stelle statt, an welcher er verwirkt wurde. Mit direktem Abstoß (Mitte des Platzes beim Anfang des Spiels) oder Eckball darf kein Mal gemacht werden.

XIV

Unter keinen Umständen, ist Beinstellen, auf einen Gegner springen oder absichtliches Treten gestattet, noch darf man die Hände oder Fäuste zum Halten oder Stoßen benutzen.
Kein Spieler darf einen Gegner voll hinten anrennen, wenn nicht solcher Gegner das Gesicht der eigenen Malgrenzlinie zugewendet hat und derselbe ihm absichtlich hinderlich ist.

XV

Bei Streitigkeiten ist das Urteil des Spielwarts unbedingt gültig.

XVI

Bei zeitweisem Aufenthalt im Spiel, wo der Ball die Marken oder Malgrenzlinien nicht überschritten hat, wird das Spiel wieder eröffnet, indem der 1. Spielwart den Ball an der Stelle, wo das Spiel unterbrochen wurde, in der Höhe wirft oder anstößt. Es darf kein Spieler den Ball stoßen, ehe derselbe die Erde berührt hat.
Vor Anfang des Spieles darf kein Spieler den Ball ohne Erlaubnis des 1. Spielwarts treten oder stoßen.

 

Erklärungen

Anstoß

Abstoß ist beim Anfang des Spieles (Mitte des Spielfeldes) von der Erde ab.

Platzstoß

Platzstoß ist ein Stoß nach dem Balle, wenn er auf der Erde liegt. (Kann in beliebiger Richtung erfolgen.)

Handstoß

Man läßt den Ball aus den Händen fallen und tritt ihn, ehe er den Boden berührt. (Ist nur dem Torwächter gestattet.)

Freistoß

Freistoß ist ein Stoß nach dem auf der Erde liegenden Balle in beliebiger Richtung. Die Gegner müssen 6 Schritt vom Ball entfernt bleiben, ausgenommen, wenn sie auf ihrer Malgrenzlinie stehen. Der Ball ist im Spiel, wenn er sich ganz umgedreht hat.

 

Zum Vergleich

Dazu zum Vergleich die Laws of the Game von 1890, 1891 und 1892.

 

Quelle

NN: Aus alten Dokumenten. In: Deutsche Schiedsrichter-Zeitung. Amtliches Organ für die Schiedsrichter im Fachamt Fußball des DRL 20 (Nr. 2, 16.01.1937). S. 18.

Kategorie: Regelgeschichte

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