Regelgeschichte
Kommentare 1

Kleidung und Equipment von Schiedsrichter*innen

Die Kleidung und das Equipment von Schiedsrichter*innen änderte sich über die Jahre. Eine einfache, knappe Zusammenstellung über die letzten Jahrzehnte.

Das Hemd

Wenn seine Farbe genannt wurde, war es weiß. Unterschiedlich war jedoch die empfohlene Form. Es wurde teils ein Sportlerhemd aus Jersey empfohlen, aber ebenso ein Schillerhemd. Das Sportlerhemd sollte einen weiten Umlegekragen aus einem Stück haben, der über den Rockkragen gelegt wurde.

Die Jacke („Rock“)

Es hatte eine dunkle Farbe und sollte aus leichtem Stoff sein. Meist wurde schwarz empfohlen, selten dunkelblau oder dunkelbraun. Er sollte gut erhalten und nicht ausgefranst sein – schließlich sollte der Schiedsrichter würdig erscheinen. Er sollte nicht aus glänzender Seide, „irgendwie modegefärbt“ sein oder keinen Sitz haben und am Köper herumhängen. Außerdem braucht eine Tasche für das Notizenheft.

Die Hose

Beim Thema Hosen gingen die Meinungen bei der Länge weit auseinander: sowohl lange, wie auch kurze oder Kniehosen wurden empfohlen. Gemeinsamkeit? Eine dunkle Farbe, passend zum übrigen Erscheinungsbild.

Die Schuhe

Es wurden Fußballschuhe mit Stollen empfohlen, aber nur selten getragen, da die Schuhe mit damals fest angebrachten Stollen teuer waren. Sie sollten möglichst unempfindlich gegen Feuchtigkeit sein.

Außerdem:

  • Stutzen, Socken: ja, wichtig, aber keine Vorgabe.
  • Kein Klemmer, nur Brille.
  • Kalte Jahreszeit? Wie wäre es mit einem Ringertrikot? Oder Stiefelhosen?
  • Eine Mütze oder Hut waren erlaubt, sofern sie zum Kleidungsstil passten.

Und dann noch…

In einer der Ausgaben der Deutschen Schiedsrichter-Zeitung wurde empfohlen, die Kleidung im Modegeschäft von Schiedsrichter Walter Rauner, Hauptstraße 32, Pirmasens zu kaufen.

Ein einfacher Rock kostete 8,00 Mark, mit Joppen von 106 cm oder 108 cm Bauchweite, drei Knöpfen, drei Tasche 17,20 Mark.

Die Lieferung erfolgt gegen Nachnahme oder Voreinsendung auf Postscheckkonto 12879 Ludwigshafen. Bei einer Voreinsendung wurde ein Nachlass von 0,50 Mark gewährt.

1929 entschied die schottische FA, dass Schiedsrichter künftig uniformiert in khakifarbener Kleidung spielen sollten. Die Schiedsrichter sträubten sich energisch gegen diese Farbe. Ob sie Erfolg hatten, wird in dem Artikel in der Deutschen Schiedsrichter-Zeitung nicht erwähnt.

Equipment

Vorgaben zur Kleidung von Schiedsrichter*innen waren daher nie Teil der Regeln, aber dafür sein Equipment.

Uhr

Am besten Stoppuhr (mit Band an der Jacke gesichert oder am Arm), um Nachspielzeit festzustellen. Gerne noch eine ergänzende Uhr, um die 90 Minuten zu messen.

2010 kam eine weitere Uhr für die Torlinientechnik hinzu.

Zettel und Stift, ab 1970 auch Karten

Die Karten wurden erst im Spätsommer 1970 eingeführt. Sowohl bei den Olympischen Spielen 1968 wie der WM 1970 wurden sie getestet.

Pfeife

Sie wurde von Hobbygeiger Joseph Hudson. Denn nachdem ihm eines Tages seine Geige auf den Boden gefallen war und während des Zerberstens von Steg und Saiten einen außergewöhnlichen und schrillen Klang von sich gegeben hatte, war sein Ehrgeiz geweckt. Er wollte  diesen Klang mit einer Pfeife nachzuahmen.

Pfeifen wurden bereits 1878 für die umpires der (London) FA empfohlen, aber nicht vorausgesetzt.

Fahnen

Die Sheffield FA empfahl dagegen ab 1875 Fahnen für die umpires.

Münze

ist seit 1891 wichtig für den Schiedsrichter*innen, die den „toss“, den Münzwurf ausführen.

Freistoßspray

2010-2012 wurde es in einigen Ligen in Zentral- und Südamerika getestet und dann bei der WM 2012 weltweit bekannt.

Fitnessgeräte

Wie viele Spielerinnen, so benutzen auch Schiedsrichterinnen EPTS und andere Fitnessgeräte.

Funkgeräte

Mittlerweile ist es üblich, dass die Offiziellen ein Vollduplex-Funkgerät tragen, um sich zu verständigen, der Funkverkehr jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Dem gingen wiederholt Diskussionen voraus. 2002 wurde erstmals ein Funktest während eines Turnieres durchgeführt, doch die Mehrheit des IFAB sprach sich 2003 gegen diese Technik aus. 2006 gab es erneut ein Experiment und 2007 wurden auf der AGM drei Schlüsselkriterien festgelegt:

„1. It only links up to the refereeing team (namely the referee, assistant referees, fourth official), 2. It is not broadcast, 3. It is not recorded.“

2015 betonte das IFAB erneut, dass der Funkverkehr nicht für mediale Übertragung gestattet ist.

Kategorie: Regelgeschichte

von

Hi! 👋 Glad you're here and I hope you've found some added value here. If you want to get in touch, feel free to send me an email or on LinkedIn. ♥️🤝 I am happy if you would like to honour my offer and thank you for your donation via Paypal.me. Or invitations for guest articles or for interviews as an expert (See Open for Collaboration). Thank you very much! 

1 Kommentare

  1. Pingback: Inhaltsverzeichnis • Contents • Alles über die Fußballregeln -

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert