„Fussball-Regeln des Deutschen Fussball-Bundes.
Gültig ab 15. September 1903.
[Abschrift des Abdrucks der Regeln im Deutschen Fussball-Jahrbuch für die Saison 1904/05. S. 15-21. Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um eine Übernahme der für die Saison 1903/04 gültigen IFAB-Regeln, wie direkt in § 1 über die Spielfeldmarkierungen ersichtlich ist: Durchgehende Elfmeterlinie, Torraum wird durch zwei Halbkreise um die Torpfosten definiert wurden in den Laws of the Game bereits 1901 durch Strafstoßpunkt und den rechteckigen Torraum ersetzt.
Meines Wissens datiert das erste Regelwerk, dass der Spielausschuss des DFB herausgab, von 1905. Wer diese DFB-Regeln erstellte und warum er sich offenbar an IFAB-Regeln der 1880er Jahren orientierte, vermag ich noch nicht zu sagen.
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§ 1. Spieleranzahl, Spielfeld, Spielgeräte, Spieldauer. Das Spiel wird mit 11 Mann auf jeder Seite ausgeführt; mehr als 3 Mann dürfen auf keiner Seite fehlen. Das rechteckige Spielfeld muss 100-110 m lang und 65-75 m breit sein; die Grenzen des Spielfeldes sind durch Linien kenntlich gemacht. Die beiden Längsseiten heissen Seitenlinien, die Breitseiten Torlinien, 11 m von den Torlinien entfernt sind, gleichlaufend mit diesen, die Elfmeterlinien (vergl. § 14) gezogen; die Mitten der Seitenlinien sind durch die Mittellinie verbunden, deren Mitte wiederum kenntlich zu machen ist. Um diesen Mittelpunkt ist ein Kreis von 9 m Halbmesser, um jeden Torpfosten ein Halbkreis von 5,5 m Halbmesser und um jede Eckstange ein Viertelkreis von 1 m Halbmesser zu ziehen. Die an den Ecken des Spielfeldes stehenden Stangen dürfen nicht unter 1,5 m hoch sein.
Die Tore stehen auf der Mitte der Torlinien und bestehen aus je 2 senkrecht im Boden steckenden Pfosten, welche oben durch eine Querstange verbunden sind. Die Tore sind im Lichten 7,30 m breit und 2,40 m hoch; die Torpfosten, sowie die Querstange dürfen höchstens 10 cm breit sein.
Der Umfang des Balles soll 65-70 cm und sein Gewicht bei Beginn des Spieles nicht mehr als 450 g betragen.
Die Spielzeit beträgt, sofern nicht vorher andere Abmachungen getroffen wurden, zweimal 45 Minuten, mit einer Pause von höchstens 10 Minuten welche in die Spielzeit nicht eingerechnet wird.
Anmerkung: Aus örtlichen Gründen darf von den vorgeschriebenen Massen des Spielfeldes abgewichen werden. Das Kenntlichmachen der Linien der Spiel[feld]es am Boden ist nicht unbedingt erforderlich, doch muss die Lage de[r] Elfmeterlinien, sowie der Mittellinie durch Stangen auf beiden Seitenlinien bezeichnet werden.
§ 2. Losen, Anstoss. Vor Beginn des Spieles losen die beiden Spielwarte; der Gewinner kann sich entweder für Seitenwahl oder für den Anstoss entscheiden.
Das Spiel wird durch einen Platzstoss auf den im Mittelpunkt des Spielfeldes ruhig liegenden Ball in der Richtung auf die gegnerische Torlinie eröffnet. Die Spieler der nicht anstossenden Partei dürfen sich dem Ball vor erfolgtem Anstoss nicht auf mehr als 9 m nähern und kein Spieler darf die Mittellinie vor erfolgtem Anstoss überschreiten.
Der Anstoss gilt als erfolgt, wenn der Ball eine ganze Umdrehung um sich selbst gemacht, oder einen Weg zurückgelegt hat, der seinem Umfange mindestens gleich ist.
Anmerkung: Wird der Ball beim Anstoss nach hinten oder zweimal gestossen so ist ein Freistoss verwirkt worden.
§ 3. Seitenwechsel. Nach der Hälfte der Spielzeit werden die Seiten gewechselt und diejenige Partei erhält den Anstoss, die ihn zu Beginn des Spieles nicht hatte.
[S 16.]
§ 4. Mal. Ein Mal (Tor) ist errungen, wenn de Ball die Torlinie zwischen den Torpfosten unter der Querstange in der Luft oder am Boden ganz überschritten hat, ohne von einem Spieler, mit Ausnahme des verteidigenden Torwächters[,] mit der Hand geworfen, getragen oder geschlagen worden zu sein. War ein Teil des Tores aus irgend einem Grunde zerstört, so muss der Schiedsrichter ein Mal geben, wenn nach seiner Meinung der Ball die vorgeschriebenen Begrenzungen des Tores durchflogen hatte. Von einem Anstoss, Freistoss, Einwurf oder Eckball kann nur dann ein Tor errungen werden, wenn der Ball nach erfolgtem Anstoss etc. einen Spieler berührt hat. Von einem Elfmeterstoss kann ein Tor unmittelbar errungen werden. ist ein tor errungen, so hat die verlierende Partei den Anstoss. Prallt der Ball an den Torpfosten, an der Querstange oder an anderen zur Begrenzu[n]g des Spie[l]feldes dienenden Stangen ab, ohne Das Spielfeld zu verlassen, so bleibt er weiter im Spiel, ebenso, wenn er den Schiedsrichter oder einen Linienrichter innerhalb des Spielfeldes berührt.
§ 5. Einwurf. Überschreitet der Ball, sei es in der Luft oder am Boden, ganz die Seitenlinie, oder die Torlinie, so ist er aus dem Spiele.
Wenn der Ball die Seitenlinie ganz überschritten hat, so muss ihn ein Spieler derjenigen Partei, welche den Ball innerhalb des Spielfeldes nicht zuletzt berührt hatte, an der Stelle wieder einwerfen, wo er Das Spielfeld verliess. Der Einwerfende muss die Seitenlinie mit beiden Füssen berühren, das Gesicht dem Spielfelde zugewandt. Der Ball muss mit beiden Händen über den Kopf geworfen werden, und zwar in beliebiger Richtung; der Einwerfende darf den Ball erst wieder berühren, wenn dieser einen anderen Spieler berührt hat.
§ 6 Abstoss vom Tor. Eckball. Ist der Ball von einem Spieler über die gegnerische Torlinie gestossen worden, so wird er von der 5½ m-Linie durch einen Platzstoss ins Spielfeld zurückgetreten.
Hat aber der Ball, bevor er die Torlinie einer Partei überschreitet, einen Spieler dieser Partei zuletzt berührt, so hat diese einen Eckball verwirkt. Der Ball wird hierauf 1 m von der nächsten Eckstange vom Gegner durch einen Platzstoss ins Spiel getreten.
In beiden Fällen muss der Gegner 5½ m vom abzustossenden Ball entfernt bleiben und der den Abstoss oder Eckball ausführende Spieler darf den Ball nach erfolgtem Stosse erst wieder berühren, nachdem der Ball einen anderen Spieler berührt hat.
§ 7. Abseits. Derjenige Spieler, welche bei einem Stoss oder Einwurf der gegnerischen Torlinie näher steht, als der den Stoss oder Einwurf ausführende Spieler seiner Partei, ist abseits, wenn sich nicht mindestens drei Spieler der Gegenpartei zwischen deren Torlinie und ihm selbst befinden.
[S. 17.]
Ein abseits sich befindender Spieler darf den Ball erst wieder berühren, wenn dieser von einem anderen Spieler berührt worden sit, auch darf er den Gegner in keiner Weise hindern, an den Ball herauszukommen. Beim Eckball, Abstoss vom Tor, oder wenn der Ball zuletzt von einem Gegner berührt worden ist, befindet sich kein Spieler abseits.
§ 8. Hand, Torwächter. Spieler, mit Ausnahme des Torwächters, dürfen den Ball nicht absichtlich mit Hand oder Arm berühren.
Der Torwächter darf in seiner Spielhälfte den Ball mit Hand oder Arm berühren, schlagen, stoss und werfen. Er darf mit dem Ball nicht mehr als zwei Schritte laufen. Während der Spiels kann für ein Torwächter ein anderer Spieler derselben Partei eintreten, jedoch muss der Schiedsrichter vorher davon benachrichtigt werden.
Anmerkung: Mit dem Ball laufen bedeutet, ihn mit den Händen oder Armen tragen ohne ihn vor sich her in die Luft schnellen. Das Abwärtsschnellen des Balles gegen den Erdboden dagegen ist dem Torwächter gestattet.
§ 9. Freistoss. Bei einem vom Schiedsrichter anerkannten Verstosse gegen die Spielregeln §§ 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 16 ist die Gegenpartei zu einem Freistoss an der Stelle berechtigt, an welcher der Verstoss stattgefunden hat. Die Bestimmungen des § 2, Abs. 3 und des § 6, Abs. 3 finden auch auf Freistösse Anwendung.
Anmerkung: Auch durch nicht ordnungsgemässe Ausführung eines Freistosses wird ein Freistoss verwirkt. Beim Ausführen des Freistosses muss der Gegner mindestens 5,5 m vom Balle entfernt sein, ausser[,] er steht auf seiner Torlinie; die ausführende Partei kann eine beliebige Aufstellung nehmen; abseits ausgenommen.
§ 10. Rohes Spiel. Es ist verboten, seinen Gegner durch Beinstellen, absichtliches Treten oder durch Halten oder Stossen vermittelst der Hände und Arme zu hindern, oder so zu spielen, dass der Gegner nach Ansicht des Schied[s]richters verletzt werden kann. Auch von hinten anrennen ist verboten, es sei denn, dass der Spieler sein Gesicht der eigenen Torlinie zuwendet und nach Ansicht des Schiedsrichters seinen Gegner absichtlich hindert.
Der Torwächter darf nur angerannt werden, wenn er in unmittelbarer Berührung mit dem Ball ist.
Anmerkung: Absichtlich so zu spielen, dass der Gegner in der Tat verletzt wird, ist gleichfalls verboten. Anrennen von hinten ist nur statthaft, wenn beide angegebenen Bedingungen zutreffen. Wenn der Torwächter den Ball in Empfang zu nehmen oder abzuwehren im Begriffe steht, ist es verboten, ihn anzurennen.
§ 11. Vorschriftswidriges Schuhzeug. Kein Spieler darf an den Sohlen, Absätzen oder Beinschützern Nägel tragen, sofern diese nicht vollständig ins Leder versenkt sind, noch dürfen an Sohlen, Absätzen oder Beinschützern Metallplatten oder Guttaperchastücke befestigt sein. Die Lederstücke dürfen nicht mehr als 12 mm hervortreten. Ein Verstoss gegen diese Regel zieht Ausschluss für das ganze Spiel nach sich.
Anmerkung: Die Lederstücke müssen entweder rund sein oder müssen, falls sie eckig sind, die ganze Breite der Sohle überspannen.
[S. 18]
§ 12. Schiedsrichter. Der Schiedsrichter muss die Innehalten der Spielregeln überwachen, Verstösse gegen die selben bestrafen und alle aus dem Spiele sich ergebenden Unregelmässigkeiten, ohne vorher einen Einspruch zu erwarten, sofort entscheiden, sein Entscheidungen über Tatsachen des Spieles sind endgültig. Bei regelwidrigem betragen hat er den bezweifle. die Schuldigen zu warnen und im Wiederholungsfalle, bei Rohre Spiele jedoch sofort vom Spiele auszuschliessen. Der Schiedsrichter hat der recht, das Spiel nicht stattfinden zu lassen, wenn es die Umstände nicht erlauben, auch kann er das Spiel unterbrechen oder abbrechen, sei es wegen Dunkelheit, Eindringen von Zuschauern in Das Spielfeld, wegen schlechten Wetters oder wegen anderer Gründe, die ihm stichhaltig erscheinen.
Der Schiedsrichter hat das Ergebnis des Spieles zu notieren und am Schluss desselben bekannt zu machen. Seine Entscheidung über die Spielzeit ist eng[ü]ltig.
[S. 19]
Der Schiedsrichter hat den Beginn und Schluss des Spieles und der Pause, as Abbrechen des Spieles, soweit die Anerkennung eines Fehlers durch Pfeifen anzuzeigen; geht der Ball ausserhalb des Spielfeldes, so ist ein Pfeifen nur dann nötig, wenn trotzdem weitergespielt wird.
Die Macht des Schiedsrichters erstreckt sich auf auf solche Vorkommnisse, die sich während zeitweiliger Unterbrechung oder während der Ball aus dem Spiel[…] ist, zutragen.
Anmerkung: Wenn die Spielweise eines Teilnehmers nach Ansicht des Schiedsrichter gefährlich ist oder werden kann, so ist der Schiedsrichter berechtigt, ihn zu verwarnen und der Gegenpartei einen Freistoss zuzusprechen. – Das Spiel unterbrechen heisst[,] eine ausserordentliche Pause eintreten lassen, die dem Spiele entzogene Zeit muss nachgespielt werden. Das Spiel abzubrechen, es sei denn auf Anordnung oder mit Einwilligung des Schiedsrichters, ist den Parteien verboten.
§ 13. Linienrichter. Ferner werden zwei Linienrichter aufgestellt, welche (obgleich sie von dem Schiedsrichter überstimmt werden können) darüber zu entscheiden haben, ob der Eckball, Abstoss vom Tor oder Hereinwerfen von der Seitenlinie berechtigt ist. Die Linienrichter haben den Schiedsrichter auch in der richtigen Ausführung des Spieles zu unterstützen.
Der Schiedsrichter darf einen Linienrichter vom Felde weisen und einen Stellvertreter ernennen.
§ 14. Elfmeterstoss. Wenn einSpieler einem gegnerischen Spieler absichtlich ein Bein stellt oder ihn von hinten anrennt, ihn mit Hand oder Arm hält oder stösst oder den Ball absichtlich mit Händen oder armen berührt, so muss der Schiedsrichter, falls die Übertretung innerhalb 11 m von der eigenen Torlinie erfolgte, der Gegenpartei einen Elfmeterstoss gewähren. Dieser wird folgendermassen ausgeführt: Alle Spieler, mit ausnähme des den Elfmeterstoss ausführenden Spielers und des verteidigenden Torwächtern, der sich nicht mehr als 5 ½ m von seiner Torlinie entfernen darf, stehen hinter der Elfmeterlinie und 5 ½ m hinter dem Balle. Der Ball wird nach vorn getreten und ist sofort im Spiel. Der den Elfmeterstoss ausführende Spieler darf den Ball erst wieder spielen, wenn er einen andern Spieler berührt hat.
Wenn nötig, muss die Spieldauer ausgedehnt werden, bis der Elfmeterstoss ausgeführt ist.
Anmerkung: Bei rohem Spiele, soweit es nicht im $ 14 besonders angeführt ist, muss ein Freistoss bewilligt werden und Verweisung vom Spielfelde erfolgen. Berührt der Ball vor seinem Durchgang durch Tor den Torwächter, so ist das Mal g[ü]ltig.
§ 15. Berufung an den Schiedsrichter. Erfolgte wegen irgend eines Fehlers eine Berufung an den Schiedsrichter, so ist der Ball noch so lange im Spiel, bis eine Entscheidung getroffen ist.
§ 16. Zeitweilige Unterbrechung des Spiels. Ist das Spiel aus irgend einem Grunde zeitweilig unterbrochen worden, ohne[,] dass der Ball über die Tor- und Seitenlinie gegangen ist, so wird es dadurch wieder fortgesetzt, dass der Schiedsrichter den Ball an dem Ort in die Höhe wirft, an welchem das Spiel unterbrochen wurde.
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