Regelgeschichte

Das IFAB 1886-1914

Zuletzt habe ich einen kurzen Beitrag über die Gründungszeit des IFAB geschrieben, nun geht es um seine Entwicklung bis zum ersten Weltkrieg.

Die Protokolle der einzelnen Sitzungen sind am Ende des Beitrags verlinkt.

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Die Satzung des IFAB

Bis 1893 nannte sich der Zusammenschluss der nationalen Verbände aus England, Schottland, Irland und Wales International Board, d.h. Internationales Gremium. In der Sitzung am 17. Juli 1893 verabschiedete dieses Komitee seine Satzung:

  1. Das Gremium nennt sich International Football Association Board. Die vier Verbände, nämlich der schottische Verband (künftig SFA), der englische Verband (künftig FA), der walische Verband (künftig WAF) und der irische Verband (künftig IFA), senden je zwei Vertreter zu den Sitzungen. Ergänzung am 4. April 1913: Zwei Vertreter der FIFA ergänzen das Gremium.
  2. Das Gremium erörtert und beschließt Regeländerungen und auch auf Bitte der Verbände und nationalen Generalversammlungen Angelegenheiten, die den Verbandsfußball in seinen internationalen Beziehungen betreffen.
  3. Vorschläge und Änderungswünsche das Regelwerk betreffend müssen bis zum 1. Februar eines Jahres vorliegen und werden für die nationalen Generalversammlungen am 1. März gedruckt und verteilt. Diese beiden Datierung wurde zwei Mal verschoben, nämlich auf den 1. April und 20. April (14. Juni 1897) und dann auf den 1. April und 8. April (9. Juni 1906).
  4. Das Gremium tagt am dritten Montag im Juni eines Jahres, die Einladung wird durch den jeweiligen Verband, der die Sitzung organisiert, verschickt.  Auch diese Datierung wurde mehrfach geändert, nämlich auf den zweiten Samstag im Juni eines Jahres (15. Juni 1903). In der Sitzung vom 19. Juni 1899 wurde ergänzt, dass einer der Vertreter des organisierenden Verbandes der Schriftführer ist.
  5. Der Schriftführer trägt das komplette Protokoll ins Protokollbuch ein und gibt das Buch vor dem 1. Juni des Folgejahres an den nächsten organisierenden Verband ab.
  6. Drei der vier nationalen Verbände müssen abwesend sein, damit die Geschäfte geführt werden können. Diese Zahl wurde 1913 durch die Hinzunahme der FIFA auf vier von fünf Verbände erhöht (4. April 1913).
  7. Änderungen der Spielregeln können nur bei den Sitzungen des Gremiums im Juni und nur bei dessen Einstimmigkeit übernommen werden. Andere Beschlüsse erfordern die Dreiviertelmehrheit. Auch hier: Durch die Hinzunahme der FIFA wurde die Angabe auf eine Vierfünftelmehrheit erhöht (4. April 1913), die Mehrheit für Regeländerungen wurde bereits zuvor auf eine Dreiviertelmehrheit reduziert (12. Juni 1910).
  8. Sondersitzungen werden von dem Verband einberufen, der turnusmäßig zur Generalversammlung einladen muss. Diese Sondersitzungen müssen spätestens nach 28 Tagen nach Eingang des Antrags geschehen und 21 Tage vorher müssen die Anträge vorliegen.
  9. Die Beschlüsse des IFAB-Vorstandes sind für alle Verbände verbindlich. Spielregeländerungen sind gültig, wenn sie vom nationalen Verband angenommen werden. Ab 1913 waren alle Entscheidungen sofort für alle Mitglieder bindend (4. April 1913).

Beschlüsse zu internationalen Spielen

  • Für eine/n im Ausland geborene/n Spieler/in ist die Nationalität seines/ihres Vaters entscheidend (1. Juni 1887,  18. Juni 1894 und 17. Juni 1895 bekräftigt).
  • Der gastgebende Verein achtet darauf, dass der Spielplatz für nichts anderes beansprucht wird (18. Juni 1894).
  • Die Heimmannschaft gibt der Auswärtsmannschaft sieben Tage vor dem Spiel 100 Eintrittskarten für den überdachten Bereich (18. Juni 1894).
  • Jeder nationale Verband nennt bis zum 1. April drei Schiedsrichter, die für internationale Spiele in Frage kommen. Der Heimverband wählt dann den Schiedsrichter aus dieser Liste aus (14. Juni 1897).
  • Bei der Frage des Wohnsitzes der Spieler/innen, die für internationale Spiele in Frage kommen (1897 noch vertagt), wurde entschieden, dass keine regulierenden Maßnahmen ergriffen werden (20. Juni 1898).
  • Spieler/innen die für internationale Spiele ausgewählt werden, unterstehen direkt der Gerichtsbarkeit jenes Verbandes, der ihn/sie ausgewählt hat (20. Juni 1898).
  • Es wurde über die Unterkunft der Verbandsvertreter bei internationalen Spielen gesprochen. Das Resultat der Gespräche wurde nicht in das Protokoll aufgenommen (20. Juni 1898).
  • Bei Streitigkeiten ist ein Gerichtsverfahren das letzte Mittel, das zudem nur mit Zustimmung des betreffenden Verbandes eingeleitet werden darf (19. Juni 1899).
  • Es wurde abgelehnt, dass jeder Verband ausländische Spieler/innen für internationale Spiele auswählen kann, wenn sie denn für einen Club seines Landes spielen (18. Juni 1900).
  • Ein Länderspiel darf nicht später als 15:30 Uhr beginnen, außer im gegenseitigen Einverständnis der betreffenden Verbände (8. Juni 1907).
  • Wenn ein/e Spieler/in ohne entsprechende Qualifikation an einem internationalen Spiel teilgenommen hat, darf er/sie ohne zufriedenstellende Begründung nicht mehr an einem internationalen Spiel teilnehmen (8. Juni 1912).

Beschlüsse zu den Regeländerungen

Zu den Regeländerungen selbst siehe die Einträge in den einzelnen Regeln. Zur Übersicht der Regeln geht’s hierlang.

  • Feldmarkierungen (13. Juni 1892) [Alle bis heute gültigen Markierungen auf dem Spielfeld sind seit 1892 eingeführt. Ob man sich bewusst war, dass keine weiteren Markierungen hinzukommen, vermag ich nicht zu sagen, doch ab diesem Jahr wurde in jedem Regelwerk auch eine Skizze mit dem Spielplatz und allen Markierungen abgedruckt.]
  • Das ausdrückliche Verbot von hacking wird aus dem Regelwerk gestrichen, da das Verbot allen bewusst war (14. Juni 1897).
  • Viele Spielregeln wurden 1897 in der gemeinschaftlichen Diskussion neu formuliert, nicht unbedingt aber inhaltlich geändert (14. Juni 1897).
  • Regelentscheidungen des IFAB werden im Regelwerk am Ende jeder Regel ergänzt (15. Juni 1903).
  • Der i Spiel verwendete Ball ist Eigentum des Vereins, auf dessen Boden das Spiel ausgetragen wird und muss am Ende des Spiels dem Schiedsrichter zurückgegeben werden. Dieser Beschluss wurde nötig, dass es nach Spielen vermehrt zu jagdähnlichen Szenen kam, um den Ball als Trophäe zu ergattern (14. Juni 1913).

Beschlüsse zum professionellen Fußballspiel bzw. -fußballspieler/innen

  • In England war die Entlohnung von Fußballspielern ab 1885 erlaubt, die restlichen drei nationalen Verbände folgten in den nächsten Jahren.
  • Wiederansetzungen und Transfers von Profifußballern können nur von dem Verband vorgenommen werden, bei dem ein Spieler registriert ist (18. Juni 1894, am 1. November 1895 bestätigt).
  • Registrierungen als Profifußballer sind bindend (18. Juni 1894, trat rückwirkend zum 13. Juni 1893 in Kraft).
  • Anmeldungen von Spieler/innen durcheilen der Landesverbände ist in anderen Landesverbänden verbindlich (1. November 1895).
  • Ein/e Spieler/in, der/die bei einem nationalen Verband registriert ist, darf erst nach Ablauf der Verpflichtung von einem Verein angesprochen werden (12. Juni 1910). Dieser Beschluss wurde im folgenden Jahr untermauert: Ein/e Profifußballer/in darf keine Verhandlungen und Verpflichtungen mit anderen Vereinen des eigenen oder anderen Verbandes eingehen, bis sein/ihr bestehendes Engagement beendet ist und darf auch nicht angesprochen werden (10. Juni 1911).
  • Längeres Hin und Her gab es durch das Problem, dass die vier Profiligen zu unterschiedlichen Zeitpunkten endeten bzw. begannen. In Schottland und Irland endete die Saison am 31. Mai, in England und Wales bereits am 30. April. So wurde beschlossen, dass FA und WAF einen in Schottland oder Irland unter Vertrag stehenden Spieler schon im Mai in ihrem Verband registrieren konnten und diese/r noch im Mai angesprochen werden. (18. Juni 1894, trat rückwirkend zum 1. Mai 1894 in Kraft). Später ließ Schottland seine Saison am 15. Mai eines Jahres enden (1904/05 bis 1906/07), dann auch am 30. April (ab 1907/08).

Beschlüsse zu und mit den nationalen Verbänden

  • Die Mitgliedsverbände erkennen die Suspendierungen von Vereinen und Spieler(inne)n an (10. Juni 1893, am 1. November 1895).
  • Alle Fälle von Fehlverhalten (Spieler/innen, Vereine, Funktionäre), die im Zusammenhang mit einem Spiel geschehen, können von dem Verband behandelt werden, unter dessen Gerichtsbarkeit das Spiel stattfand. Es kann aber auch jeder andere nationale Verband diese Rechtsprechung übernehmen (11. Juni 1904).
  • Das IFAB sicherte der IFA Loyalität und Unterstützung durch Spiele (Eintrittsgelder!) während der „unruhigen Zeiten“ zu. Gemeint waren die Debatten auf Grund der Home-Rule-Bewegung in Irland (8. Juni 1912).
  • Das IFAB versuchte, Coupon-Fußballwetten („ready money football coupon betting“) zu unterdrücken, nachdem seit der vorgegangenen Jahrhundertwende die Zahl der Wetten und der Korruption zugenommen hatte (22. Februar 1913). 1914 wurde das Ready Money Football Betting Bill eingeführt und nach dem Krieg zum Ready Money Football Betting Act (1920) weiterentwickelt, der sich besonders gegen Kombiwetten richtete.

Beschlüsse zu Fußball und Militär

  • Soldaten, die von der Armee gekauft werden (es gab im Vereinigten Königreich keine regelmäßige Einberufung), dürfen erst zwölf Monate nach dem Kauf wieder Profifußball spielen (8. Juni 1912).
  • In England wird es verboten, Soldaten oder Matrosen anzusprechen, während diese dienen, wenn der Kommandant nicht mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt wird. Die FA bat die anderen drei Verbände im Vereinigten Königreich, ähnliche Beschlüsse zu verabschieden, vermutlich kam dem jedoch der Beginn des ersten Weltkrieges zuvor (13. Juni 1914).

IFAB und FIFA

1902 schlug die niederländischen FA dem IFAB vor einen europaweiten Verband zu gründen, um den Fußball zu fördern, eine internationale Meisterschaft zu organisieren und die Einheitlichkeit der Spielregeln sicherzustellen. Dieser Verband wurde am 21. Mai 1904 in Paris gegründet und nannte sich Féderation Internationale de Football Association, kurz FIFA.

FIFA und IFAB existierten zunächst ohne große Berührungspunkte nebeneinander, verständigten sich dann aber, wie man kooperieren könne: Die FIFA stimmte auf ihrer Generalversammlung am 5. Juni 1911 in Dresden zu, einen Vertreter zu den IFAB-Versammlungen zu entsenden und gab das kurze Zeit später bekannt. Zu spät allerdings, dass dieser Vertreter bereits bei der IFAB-Sitzung am 10. Juni 1911 anwesend war.

Aber auch 1912 war im IFAB kein FIFA-Vertreter anwesend und 1913 diskutierte man, ob man einen oder zwei Vertreter aufnehme. Von jedem nationalen Verband (des Vereinigten Königreiches) waren ja je zwei bei den Versammlungen anwesend. Der Beschluss wurde auf April vertagt, dann aber beschlossen, dass künftig zwei Vertreter der FIFA bei den IFAB-Versammlungen teilnehmen konnten und sollten. Die Versammlung des IFAB fand am 13. Juni 1914 im Pariser Hotel Palais d’Orsay statt.

Die einzelnen Protokolle

Die Treffen rotierten bis 1908 in der Reihenfolge England – Schottland – Wales – Irland. 1909 fand dann das Treffen in Schottland statt Irland statt und in den anschließenden Jahren fand das Treffen zweimal in Irland, zweimal in Wales, dann einmal in Irland und schließlich einmal in Paris statt.

Siehe für die Protokolle die Quellensammlung auf der Website von The IFAB und scrolle entlang der Zeitleiste.

  • 2. Juni 1886, London (England)
  • 1. Juni 1887, Edinburgh (Schottland)
  • 25. Juni 1888, Wrexham (Wales)
  • 1. Juni 1889, Belfast (Irland)
  • 2. Juni 1890, London (England)
  • 2. Juni 1891, Glasgow (Schottland)
  • 13. Juni 1892, Llandudno (Wales)
  • 10. Juni 1893, Belfast (Irland) und
  • 17. Juli 1893, Belfast (Irland) (vertagte Sitzung) [1]Die Sitzung wurde im Juni auf den 10. Juni 1893 vertagt, aber aus nicht im Protokoll genannten Gründen auf den 17. Juli verschoben.
  • 18. Juni 1894, Windermere (England)
  • 17. Juni 1895, Glasgow (Schottland) und
  • 1. November 1895, Glasgow (Schottland) (vertagte Sitzung)
  • 15. Juni 1896, Aberystwyth (Wales)
  • 14. Juni 1897, Rostrevor (Irland)
  • 20. Juni 1898, London (England)
  • 19. Juni 1899, Glasgow (Schottland)
  • 18. Juni 1900, Llangollen (Wales)
  • 17. Juni 1901, Giant’s Causeway (Irland)
  • 16. Juni 1902, Scarborough (England)
  • 15. Juni 1903, Ayr (Schottland)
  • 11. Juni 1904, Bangor (Wales)
  • 17. Juni 1905, Killarney (Irland)
  • 9. Juni 1906, Bowness-on-Windermere (England)
  • 8. Juni 1907, Oban (Schottland)
  • 19./20. Juni 1908, Llandrindod Wells (Wales)
  • 12. Juni 1909, Bundgarn (Schottland)
  • 11. Juni 1910, Brighton (Irland)
  • 10. Juni 1911, Turnberry (Irland)
  • 8. Juni 1912, Aberystwyth (Wales)
  • 22. Februar 1913, Wrexham (Wales) (außerordentliche Sitzung)
  • 4. April 1913, London (England) (vertagte, außerordentliche Sitzung)
  • 14. Juni 1913, Portrush (Irland)
  • 13. Juni 1914, Paris (Frankreich)

Fußnoten

Fußnoten
1 Die Sitzung wurde im Juni auf den 10. Juni 1893 vertagt, aber aus nicht im Protokoll genannten Gründen auf den 17. Juli verschoben.
Kategorie: Regelgeschichte

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