In England gab es sie ab 1893, in Deutschland ein paar Jahre später: Schiedsrichtervereinigungen. Simon Rosenberger war Gründungsmitglied der Münchener Schiedsrichtervereinigung, die im Februar 1901, kurz nach seinem 16. Geburtstag, erstmals zusammenkam. Damit war sie eine der ersten, wenn nicht die allererste solche Vereinigung in Deutschland. Später war er auch aktiv an der Gründung der Bayerischen Schiedsrichtervereinigung (1918), der Schiedsrichtervereinigung des Süddeutschen Fußballverbandes (1924) sowie des Bundesschiedsrichterausschusses (1924) beteiligt – und jeweils auch direkt im Vorstand engagiert.
Boom nach 1920
Durch den Fußballboom nach dem ersten Weltkrieg wurden vermehrt Schiedsrichter benötigt, die jedoch nicht immer für dieses Amt geeignet waren. Es gab Schiedsrichter, die allzu autoritär war und andere, die sich durch die raue Stimmung auf und seitlich den Platz irritieren ließen. Schiedsrichterinnen sind für Deutschland vor den 1950er Jahren keine bekannt.
Die wenigsten waren freiwillig Schiedsrichter geworden, sondern übernahmen aus Gefälligkeit oder anderen Gründen das Amt oder mussten pfeifen, weil sie vom Verein oder Verband bestimmt wurden. Entsprechend schlecht besucht waren die Regelabende und entsprechen häufig (60%) blieben Schiedsrichter nicht lange dabei.
Das führte damals wie heute zu Schwierigkeiten bei der Schiedsrichteransetzung.
Schiedsrichtervereinigungen sollten helfen, dass Schiedsrichter auch nach ihrer Ausbildung noch lange Freude behielten, regelmäßig geschult wurden und Gleichgesinnte treffen konnten.
Das waren konkret:
- Bildung und Förderung
- einheitliche Regelanwendung und -auslegung
- einheitliche Schiedsrichterausbildung
- Bewertung der Schiedsrichterleitung
- Erfahrungsaustausch
- Trainingsmöglichkeiten
- gesellschaftliche Zusammenkünfte
Verbands- und Bundesschiedsricherausschuss
Dabei gab es Schiedsrichtervereinigungen vor allem in Städten mit einer größeren Anzahl an Schiedsrichtern. Diese Ortsgruppen wurden nach und nach in den 1920er Jahren wiederum durch den Verbandsschiedsrichterausschuss organisiert.
Von 1924 bis 1931 gab es auch den ersten Bundesschiedsrichterausschuss des DFB, zu dem auch Simon Rosenberger gehörte. Auf sein Bestreben wurde 1928 ein Mantelgesetz erlassen, dass die teils sehr unterschiedlich strukturierten Schiedsrichtervereinigungen besser organisierte.
Die Aufgaben der Verbandsschiedsrichterausschüsse waren andere als jene der Ortsgruppen
- aufklärende Aufsätze
- Behandlung von Regelfragen in der Fach- und Tagespresse
- Werbearbeit in den Vereinen zum Zweck der Gestellung von Schiedsrichtern
- Haltung von Vorträgen in den Vereinsversammlungen
- Stoffbeschaffung für die Schiedsrichterabende der Vereinigungen
- Kontrolle über die Schiedsrichter
- Verfolgung der Kritiken
- Prüfungen
- Kurse
- statistische Arbeiten