Regelgeschichte

Es VAR einmal … Eine kurze Geschichte des Videobeweises

Wäre das hier ein Märchen, dann wäre der Videobeweis ein magisches Zeichen (ihr wisst schon, welches) und über dessen Ausführungsberechtigung einerseits eine in Rauch gehüllte Gestalt (der Geist des Spiels) und andererseits eine bebrillte, penible Person mit erhobenem Zeigefinger (Fehlentscheidnix)  diskutieren. Aber der Videobeweis ist kein Märchen. Es gibt ihn wirklich – und wirklich lange hat man für und wider ihn diskutiert.

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Kommt mit auf die Tatsachenreise mit den wichtigsten Ereignissen rund um den Videobeweis.

Die Geschichte des Videobeweises ist auch eine Geschichte des Einsatzes von Foto-, Video- und Televisionstechnik und ganz besonders der Zeitlupe

Ziel der Filmemacher der Zwischenkriegszeit war es, das technische Können zu zeigen und bei Menschen, die nicht vor Ort an dem Sportereignis teilnehmen konnten, einen sichtbaren Eindruck zu vermitteln. Das änderte sich noch nach dem 1. Weltkrieg, als hinlänglich bekannt war, was per Fotografie und Film möglich war. Neue Geschäftsidee wurde es in England beispielsweise, bei Fußballspielen Schiedsrichterentscheidungen durch die neue Technik der Zeitlupe in Frage zu stellen und Relevanz und Nachfrage zu schaffen. So wurde auch das Finale des FA Cup 1932 gefilmt zwischen Newcastle United FC und Arsenal FC und der Frage, ob der Ball vor der Flanke und dem Tor im Toraus war oder nicht. Das Standbild ist in einem Bericht von 2015 in The Northern Echo zu sehen.[1]NN: Flashback to Newcastle’s FA Cup win in 1932 over Arsenal when club was at centre of trial-by-video controversy.

Tatsachenentscheidung oder grüner Tisch?

In seinem Annual General Meeting (AGM), der alljährlichen Sitzung, in der Regeländerungen diskutiert und beschlossen werden, kritisierte das IFAB 1970 erstmals die Verwendung von Fernsehaufnahmen und –kommentaren in Verbindung mit Wiederholungen und Zeitlupen. Jene, die die Autorität des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterin in Frage stellen. Man beschloss in der Sitzung einmütig, die TV-Anstalten zu bitten, keine Zeitlupen mehr zu verwenden und generell nicht mehr über Entscheidungen des Schiedsrichters zu reflektieren [2]„The Board deprecated the emphasis as placed in television recordings and television comment which challenged the authority of the referee. It was agreed to request the television authorities to … Continue reading. Ob sich die Anzahl der Zeitlupen verringerte, vermag ich nicht zu sagen. Aber es verringerte sich nicht, dass ab den späten 1960ern immer wieder und immer gezielter TV-Aufnahmen als Beweis in Verhandlungen des Sportgerichtes verwendet wurden. Bis 1977 sind mir Fälle in der Schweiz, Österreich, der Niederlande und England bekannt und die Sowjetunion legte 1977 sogar fest, dass alle Spiele zu diesem Zweck gefilmt werden müssen.

In Deutschland kam es Anfang 1977 zur ersten nachträglichen Verurteilung auf Grund von Filmmaterial: Am 22. Januar 1977 prallten Hans Flohe (1. FC Köln) und Werner Lorant (RW Essen) zusammen und Schiedsrichter Rainer Wallert zeigte beiden Spielern die rote Karte. RWE brachte „den TV-Film mit, Richter Kirsch ließ ihn abfahren. Lorant ging frei aus“, so berichtete der Spiegel. Der DFB, der sich laut dem Spiegel-Bericht länger als 20 Jahre gegen den Einsatz von TV-Bildern gesträubt hatte, reagierte entsetzt: „Wenn das durchgeht, kriegen wir die Kamera nie mehr aus dem Gerichtssaal.“, prognostizierte Hans Kindermann (damaliger Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses und von Beruf Richter). Hätte man im WM-Finale 1966 auf die Entscheidung mittels TV-Aufnahmen bestanden – die bekannterweise es nichts eindeutig belegen -, dann „säßen wir immer noch dort“, so der der DFB-Schiedsrichter-Obmann von 1977, Werner Treichel. Auch 14 der 18 damaligen Bundesligisten sollen sich gegen „TV-Beweise“ erklärt haben. Problematisch sah der Spiegel 1977 die finanzielle Belastung durch die Umsetzung („billigste Ausstattung eines Stadions mit Kamera-Kontrollen kostet 500.000 Mark“) und das Problem des verzerrten Winkels. Wobei bereits 1974 für eine strittige Szene im DFB-Pokal-Halbfinale zwischen Eintracht Frankfurt und dem FC Bayern München TV-Bilder als Beweis zur Verfügung standen, aber nicht verwendet wurden.[3]Vgl. Jahrbuch des Fußballs 1973/74, zitiert in Archiv der Spiele von Eintracht Frankfurt.

Kurzum: In den 1970er Jahren wurde es in mehreren Ländern  üblich, TV-Bilder als Beweis vor dem Sportgericht zu verwenden. Aber der DFB sah diese Entwicklung weiterhin sehr kritisch und skeptisch[4]Vgl. NN: Film ab. In: Der Spiegel 7 (1977) (07.02.1977) – Link; ebenso: NN: Tücken der Technik. In: Der Spiegel 9 (1979) (26.02.1979) – Link..

Drei Unparteiische in nem Glaskabäuschen

1976 stellten die beiden französischen Ingenieure Michel Jolly und René Moreau vor, wie sie Schiedsrichtern durch technische Hilfsmittel ihre Arbeit erleichtern wollen. Nach ihrer Vorstellungen sitzen alle drei Unparteiische in einem von Glas umgeschlossenen Bereich zwischen Spielfeld und Zuschauern und haben mehrere Tasten vor sich, die unterschiedlichen Vergehen zugeordnet sind. Drücken beispielsweise mindestens zwei der drei Unparteiischen binnen Sekunden die Taste „Foul“ und nennen die gleiche Rückennummer (personalisierte Trikots gab es noch nicht), dann verkündet der Schiedsrichter oder die Schiedsrichter über den Stadionlautsprecher, dass ein Foul begangen wurde. Das liest sich ein wenig wie ein Science-Fiction-Comic aus den 1970er Jahren, ist aber von der heutigen Variante gar nicht so weit entfernt.[5]NN: So schön einfach. In: Der Spiegel 45 (1976) (01.11.1976) – Link.

Für alle kleinen Scharmützel, accepted with bad grace

1990 rühmte sich der italienische Sender RAI für seine technischen Möglichkeiten, die fortschrittlicherer als in jedem anderen Land seien. Technische Möglichkeiten wie das Einzeichnung von Bewegungen auf ein TV-Standbild um Taktik zu klären oder Schiedsrichterentscheidungen zu überprüfen. Der Spiegel-Autor nennt es eine „Mischung aus Computerspielerei“ und Orwellscher Kicker-Überwachung, der damalige FIFA-Generalsekretär, Joseph Blatter, „Mumpitz“ und der Organisationsleiter für die WM 1990, Hermann Neuberger, sah sich von der Realität des Fußballs […] entfernen.“[6]NN: Aufregender Mumpitz. In: Der Spiegel 25 (1990) (18.06.1990) – Link.. Das hinderte nicht deutsche TV-Anstalten, sich an RAI ein Beispiel zu nehmen, insbesondere SAT1 mit seinem Format ran, für das die Zahl der Kameras deutlich erhöht wurde, damit man „alle kleinen Scharmützel im Kasten“ habe[7]NN: „Alle Scharmützel im Kasten“. In: Der Spiegel 8 (1993) (22.02.1993). Link..

Die Skepsis in Deutschland und internationalen Fußballverbänden blieb nach wie vor deutlich. Im Protokoll des AGM des IFAB von 1995 wird der Videobeweis nach 1970 erneut thematisiert – und wurde diesmal erstmals als „Video Evidence“ (alternative auch „Overturn of Match Results“ und „Use of Television Evidence in Deciding a Match Result“) bezeichnet. Das IFAB unterstützte die Verurteilung der FIFA, dass in Deutschland und der Türkei nach einem (nachträglichen) Videobeweis vor Gericht die Spiele wiederholt wurden, erlaubte aber die Verwendung von TV-Aufnahmen zu disziplinarischen Zwecken, sprich bei Verletzungen der Regel XII, Fouls und Fehlverhalten [der Spielerinnen und Spieler]. Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsachenentscheidungen, daran gab’s nichts zu rütteln.[8]„Use of Video Evidence. The Board expressed ist strong disapproval with respect tot wo decisions taken in germany and Turkey of a match. It emphasized that according to Law V, the decision oft he … Continue reading Im Protokoll des Folgejahres ist vermerkt, dass man in Deutschland die Entscheidung revidierte, aber die Entscheidung nur ungnädig akzeptierte („accept with bad grace“)[9]„Overturn of Match Results. In respect of the request submitted by FIFA that the rule according to which a referee’s decision on a point of fact is irrefutable was made tot he recent case … Continue reading.

Was war in Deutschland passiert? Am 11. Juni 1995, dem 33. Spieltag der Saison 1994/95, spielte in der 2. Bundesliga Chemnitz in Leipzig. Nach einem Foul zeigte der Schiedsrichter Michael Prengel einem Leipziger Spieler Roland Werner die gelb-rote Karte. Als der Schiedsrichter Sekunden später bemerkt, dass der Leipziger noch kein gelb gesehen hat, zeigte er ihm nur die rote Karte. Leipzig verlor das Spiel 2:3 und zog vor Gericht, dass ein Wiederholungsspiel anordnete. Dieses ging 1:0 für Leipzig aus – und wurde eben dann auf Verlangen der FIFA revidiert.

Etwas Bewegung

Ich kann nicht sagen, ob man beim DFB in den 1990er Jahren seine Haltung veränderte, aber ab 2000 begann man im IFAB, nicht mehr fest auf seinem Standpunkt zu verharren, sondern sich Schritt für Schritt in Bewegung zu setzen. Der größere erste Schritt 2000 hieß Torlinientechnik – aber nur als Funkverbindung, auf keinen Fall mit Hilfe von Kamerabildern.[10]Vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 2000, S. 26 – Link. 2006 wurden alle Experimente auf Eis gelegt[11]„The IFAB has decided that all experiments involving goalline technology are tob e put on ice until further notice.“, vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2006, S. 3 – Link., 2009 dann wieder aufgenommen[12]„Goal line technology (submitted by the Scottish FA), vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2009, S. 3 – Link.. 2013 einigte man sich darauf, dass die Organisatoren von Wettbewerben entscheiden sollen, ob man die Torlinientechnik installiere oder nicht. Ist sie aber installiert, solle sie dauern genutzt werden, damit für keinen Verein ein Vorteil entstehe[13]„Goal line technology (submitted by the FIFA). It was decided that the competition organiser should decide on the use of GLT in ist competitions. There was unanimous agreement that if the facility … Continue reading Der DFB kümmerte sich nicht um die Rüge und ließ 1997 die Partie zwischen 1860 München und dem KSC wiederholen.

Beim Thema Videobeweis ging man aber am Anfang der 2000er Jahre noch keinen Schritt voran[14]„Video Evidence (submitted by the Irish Football Association). The irish Football Association raised the issue of referees changing their decision after having viewed the game on video. After a … Continue reading. Auf der Agenda für das AGM 2006 steht zwar der Vorschlag des französischen Fußballverbandes, ein Videosystem zu testen, das die Schiedsrichter unterstützen könnte, aber da in den kommenden Jahren kein Testverfahren präsentiert wurde, dürfte dieser Vorschlag abgelehnt worden sein[15]„Requests for tests with a video system to assist referees (submitted by French Football Federation (FFF) ).“, vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2006, S. 3 – Link.)). Außerdem wurde 2006 vorgeschlagen, dass keine Mannschaftsoffizielle zu den Kameras am Rande des Spielfeldes Zugang erhalten können[16]„As a result of the increasing presence of monitors around the boundaries of the field of play for broadcasting purposes the IFAB underlines that it is forbidden for occupants of the technical area … Continue reading.

Ja, klar! Äh, nein! Ich mein‘ … Jein

Joseph Blatter, mittlerweile FIFA-Vorsitzender, sagte in dieser Zeit wiederholt, dass es mit ihm keinen Videobeweis geben werde und seine Meinung teilten viele Schiedsrichter. Allen voran Hellmut Krug bezog dazu in den 2000er Jahren wiederholt und deutlich Stellung. Dagegen äußerten sich verschiedene Funktionäre durchaus bereit, den Videobeweis einzuführen, um das Spiel gerechter zu machen und die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen zu entlasten. Dazu gehörte zum Beispiel der damalige DFB-Vorsitzende Theo Zwanziger kurz nach dem Schiedsrichterskandal um Robert Hoyzer[17]NN: DFB-Funktionäre uneins über Videobeweis. In: Der Spiegel ( 06.02.2005) – Link.. Eindeutiger war eine Umfrage von TNS Infratest, die vom 1. bis 3. März 2005 für den Spiegel durchgeführt wurde: Nur 14% der Befragten waren für die Einführung eines Videobeweises, 74 dagegen. Die restlichen 12% war es egal und gaben keine Antwort[18]NN: Nachgefragt. Videobeweis. In: Der Spiegel (07.03.2005) – Link..

Für Diskussionsstoff sorgte kurz nach Bekanntwerden des Schiedsrichterskandals das Bundesligaspiel zwischen Bayer Leverkusen und dem VfB Stuttgart, in dem Schiedsrichter Franz-Xaver Wack seine Entscheidung auf Abstoß revidierte und Eckstoß gab. An für sich kein Grund zur Aufregung, wäre nicht mittlerweile die Wiederholung in Zeitlupe auf der Stadionleinwand zu sehen gewesen. So kam die Vermutung auf, dass Wack seine Entscheidung revidiert, weil er durch den Blick auf die Stadionleinwand seine Fehlentscheidung bemerkt hätte. Wack dementierte es, Hellmut Krug, damals Schiedsrichter-Abteilungsleiter ebenso.[19]NN: Präzedenzfall. Streit um Wack Videobeweis. In: Der Spiegel (28.02.2005) – Link.

Der VAR bekommt eine Chance

Dennoch begann das IFAB kurz vor dessen Amtszeit als FIFA-Vorsitzender, um den Videobeweis zu diskutieren, der im Englischen nun nicht mehr als „video evidence“, sondern „video replay“ bezeichnet wurde. Dieser Begriff wurde seitdem nicht mehr geändert. 2015 wurde in der AGM des IFAB ein Test des niederländischen Verbandes KNVB vorgestellt, der uns allen bekannt vorkommt und in der Niederlande am 6. April 2011 gestartet war: Zusätzliche Schiedsrichterassistenten, die per Funk mit dem Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin verbunden sind, auf Fernsehbilder zugreifen können und außerhalb des Stadions in einem Van sitzen. Michiel de Hoog, Sportjournalist in der niederländischen Zeitung Correspondent, veröffentlichte hierzu kürzlichen einen Longread, nachdem er Einblick in die Unterlagen des KNVB erhalten hatte[20]Michiel de Hoog: En de KNVB schiep de VAR en maakte het voetbal rechtvaardiger (maar het geheuer bleef). In: de Correspondent (09.04.2019).. Er ist zwar auf Niederländisch und lang, aber lesenswert für alle die es näher interessiert und mit einem tl;dr versehen. Es gibt ja mittlerweile Übersetzungsmaschinen, die vom Niederländischen Texte ins Deutsche übersetzen.

Nachdem das Projekt im AGM vorgestellt worden war, äußerten die Verbände, dass sie skeptisch blieben, aber gerne dieses Projekt fördern möchten. Einzig die FIFA mit Sprachrohr Joseph Blatter distanzierte sich von weiteren Schritten, erinnerte an die Aufgabe des IFAB als „Hüter des Spiels“ und bat, weitere Experimente mit Videounterstützung durchzuführen und die möglichen Vor- und Nachteile vollständig zu verstehen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann[21]„P[atrick] N[elson] informed the members of different discussions, ideas and proposals surrounding the use of video replay technology as a support for the referee.[…] He mentioned that the … Continue reading

Es war Blatters letztes AGM. 2016 saß bereits Gianni Infantino an seiner Stelle. Und u.a. in der Saison 2016/17 wurde die Offline-Testphase für den VAR in der 1. Bundesliga gestartet.

 

Header: Titelbild des Beitrags Flashback to Newcastle’s FA Cup win in 1932 over Arsenal when club was at centre of trial-by-video controversy in der Zeitschrift The Northern Echo vom 20. Januar 2015 mit dem Standbild vom FA-Cup-Finale 1932.

Fußnoten

Fußnoten
1 NN: Flashback to Newcastle’s FA Cup win in 1932 over Arsenal when club was at centre of trial-by-video controversy.
2 „The Board deprecated the emphasis as placed in television recordings and television comment which challenged the authority of the referee. It was agreed to request the television authorities to refrain from any slow motion play-back which reflected, or might reflect, adversely, on any decision of the referee.“, vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 1970, S. 5. – Link.
3 Vgl. Jahrbuch des Fußballs 1973/74, zitiert in Archiv der Spiele von Eintracht Frankfurt.
4 Vgl. NN: Film ab. In: Der Spiegel 7 (1977) (07.02.1977) – Link; ebenso: NN: Tücken der Technik. In: Der Spiegel 9 (1979) (26.02.1979) – Link.
5 NN: So schön einfach. In: Der Spiegel 45 (1976) (01.11.1976) – Link.
6 NN: Aufregender Mumpitz. In: Der Spiegel 25 (1990) (18.06.1990) – Link.
7 NN: „Alle Scharmützel im Kasten“. In: Der Spiegel 8 (1993) (22.02.1993). Link.
8 „Use of Video Evidence. The Board expressed ist strong disapproval with respect tot wo decisions taken in germany and Turkey of a match. It emphasized that according to Law V, the decision oft he referee on points of fact in connection with play is final and it underlined that audio-visual evidence tob e used solely as additional proof only in disciplinary cases. The Board felt it necessary to request FIFA to give the widest publicity to this re-confirmation oft he status oft he Laws of the Game. The Board requested that FIFA take the necessary steps to prevent any such occurrences in the future.“, vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 1995, S. 42 – Link.
9 „Overturn of Match Results. In respect of the request submitted by FIFA that the rule according to which a referee’s decision on a point of fact is irrefutable was made tot he recent case concerning the DFB. After being sanctioned, the original score was restored, but this had been accepted with bad grace.“, vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 1996, S. 33 – Link.
10 Vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 2000, S. 26 – Link.
11 „The IFAB has decided that all experiments involving goalline technology are tob e put on ice until further notice.“, vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2006, S. 3 – Link.
12 „Goal line technology (submitted by the Scottish FA), vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2009, S. 3 – Link.
13 „Goal line technology (submitted by the FIFA). It was decided that the competition organiser should decide on the use of GLT in ist competitions. There was unanimous agreement that if the facility of GLT was available in a stadium, it should be used as there was no advantage to either team.“, vgl. Änderungsvorschläge für das AGM des IFAB, 2013, S. 3 – Link.
14 „Video Evidence (submitted by the Irish Football Association). The irish Football Association raised the issue of referees changing their decision after having viewed the game on video. After a constructive discussion, it was unanimously agreed that the Board should re-affirm the status of Law 5 which states that ‚decisions oft he referee regarding facts of play are final‘. The Board also reiterated that under no circumstances could the result of a match be changed following the viewing of video evidence.“, vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 2003, S. 14 – Link
15 „Requests for tests with a video system to assist referees (submitted by French Football Federation (FFF) ).
16 „As a result of the increasing presence of monitors around the boundaries of the field of play for broadcasting purposes the IFAB underlines that it is forbidden for occupants of the technical area to have access to or be in a position to view pitchside monitors.“, vgl. Agenda für die AGM des IFAB, 2006, S. 3 – Link.
17 NN: DFB-Funktionäre uneins über Videobeweis. In: Der Spiegel ( 06.02.2005) – Link.
18 NN: Nachgefragt. Videobeweis. In: Der Spiegel (07.03.2005) – Link.
19 NN: Präzedenzfall. Streit um Wack Videobeweis. In: Der Spiegel (28.02.2005) – Link.
20 Michiel de Hoog: En de KNVB schiep de VAR en maakte het voetbal rechtvaardiger (maar het geheuer bleef). In: de Correspondent (09.04.2019).
21 P[atrick] N[elson] informed the members of different discussions, ideas and proposals surrounding the use of video replay technology as a support for the referee.[…] He mentioned that the KNVB had conducted an (offline) experiment, using referee video assistance based on video footage provided by broadcasters’ cameras. He added that, during the experiment, the referee could have received additional information from a so-called video assistant (in a separate room / van) with access to camera footage and the ability to inform the referee instantly via a headset in crucial situations which appear difficult to be seen by the referee.[…] PN also mentioned briefly mentioned another approach presented at the 64th FIFA Congress in Sao Paulo in 2014, whereby a challenge system for team managers and coaches could be implemented, which would enable them to request a review of a referee’s decision.[…] The SFA and IFA stated that they were rather skeptical about video replays. However, after having seen the project conducted in the Netherlands, the SFA support further investigations by the panels to gather more recommendations. […] The FA stressed that video replays should only be allowed to help or support the referee. The debate should be around how the technology can be used to improve the game. The experiment from the KNVB should be encouraged and also continued by other parties in order to find strong arguments to form the basis for further recommendations. […] The FAW has been opposed to the introduction of technology in the past. However, in recent years technology has proven to be of great assistance to match officials (i.e. goal-line technology). But a major role of The IFAB is to protect the game and its universality. The FAW’s concerns related to the changing of the game, with a possible diminution of the referee’s authority as the video assistant takes on more influence. They felt this could result in ever-increasing pressure on the referee from the spectators, players, and coaches. Very careful consideration was needed, they said, because once you start down this direction, there is no way back. On behalf of FIFA, JB stated that The IFAB functions as guardian of the game and has in the past decided not to o any further with technology than goal-line technology.[…] Therefore, more experiments should be conducted with video assistance in order to understand its potential advantages and disadvantages fully before a decision can be taken.“, vgl. Protokoll des AGM des IFAB, 2015, S. 12-14 – Link.
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