Da sind sie, die neuen Fußballregeln. Das IFAB hat heute seine Änderungen für die Fußballregeln der kommenden Saison bekanntgegeben. Stichtag für die neuen Fußballregeln ist der 1. Juni 2019, aber dennoch wird das Finale in der Champions League der Herren noch nach den für die Saison 2018/19 gültigen Fußballregeln gespielt, da das Spiel ja noch dieser Saison zählt.
Aber die Weltmeisterschaft der Frauen beginnt am 7. Juni 2019 und wird dann schon nach dem neuen Regelwerk gespielt. Das IFAB hat daraufhin eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht. Außerdem gibt es auf dem youtube-Kanal der FIFA mehrere Aufnahmen der heutigen Pressekonferenz.
Die komplette Auflistung der Änderungen in den Fußballregeln findet sich u.a. auf der Webseite der Sportschau – samt Erwähnung und Verlinkung von Nachspielzeiten. Vielen Dank, lieber Chaled Nahar!
Erwartungsgemäß wurden alle Änderungen der Fußballregeln übernommen. Im Vorfeld wurden die meisten von ihnen schon öffentlich, sodass ich schon auf sie eingehende konnte (siehe Beitrag Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet).
Ergänzung, 14. März 2019: Das IFAB veröffentlichte am 12. März 2019 alle Änderungen in einer Kurzform und in detaillierter Form.
Daher lösche ich den vormals hier folgenden Blogtext, gehe auf alle Regeländerungen samt ihrer Begründung durch das IFAB und gebe, sofern möglich, eine kurze historische Erläuterung zur Entwicklung des geänderten Regelabschnittes. Nicht betroffen sind Regeländerungen, die der Einheitlichkeit zu Regel 12 dienen (durch die geänderten Bestimmungen zum Handspiel). Diese sind aber in der detaillierten Version des IFAB ersichtlich.
Regel 3: Spieler
- Grund: Die Möglichkeiten für Zeitspiel während eines Wechsels wird verringert. Der direkte Gang in die technische Zone oder Umkleidekabine soll Probleme mit Ersatzspieler/innen, Zuschauer/innen oder Schiedsrichterassistent/innen vermeiden.
- Historische Entwicklung: 1972 wurde dann zusätzlich festgelegt, dass Ersatzspielerinnen und Ersatzspieler an der Mittellinie das Feld verlassen bzw. betreten müssen. Für eine knappe Entwicklung mit allen Bestimmungen zur Auswechslung von Spielerinnen und Spielern siehe Beitrag Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet.
Regel 4: Ausrüstung der Spieler
- Grund: Fabriken können Unterziehshirts herstellen, die gleichartig gemustert sind wie die Trikots.
- Historische Entwicklung: Seit 1987 muss bei Thermohosen darauf geachtet werden, dass sie die gleiche Farbe wie das Trikot haben.
Regel 5: Schiedsrichter
- Grund: Zeigt eine Schiedsrichterassistentin oder ein Schiedsrichterassistent (AR) an, dass wegen eines Verstoßes eines gelbe oder rote Karte verhängt werden soll, aber die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter sieht oder hört davon erst nach dem Neustart, können die Karten nachträglich noch verhängt werden. Der mit der Regelwidrigkeit verbundene Neustart gilt dann aber nicht.
- Historische Entwicklung: Die Tatsachenentscheidung ist seit Einführung des Schiedsrichters auf dem Spielfeld (1889) Teil der Regeln.
- Grund: 1) „terminated“ wird zwecks Eindeutigkeit durch „abandoned“ ersetzt. 2) Eine Entscheidung am Ende der ersten Halbzeit kann geändert werden, wenn die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter am Ende der ersten Halbzeit den Spielerinnen oder Spielern sagt, sie sollen für ein VAR-Review auf das Feld zurückkehren.
- Historische Entwicklung: keine.
- Grund: Es ist unfair, dass eine Spielerin oder ein Spieler wegen einer Verletzung nicht den Strafstoß ausführen kann.
- Historische Entwicklung: Seit der Saison 2018/19 müssen behandelte Spielerinnen und Spieler nicht mehr das Spielfeld verlassen, wenn ihr Gegner für das Foul verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde.
Regel 7: Dauer des Spiels
- Grund: Im Interesse der Spielerinnen und Spieler können die Spielregeln bei bestimmten Wetterbedingungen (zum Beispiel hohe Luftfeuchtigkeit und Temperatur) Trink- und Kühlpausen erlauben.
- Historische Entwicklung: Es gibt seit ein paar Jahren die Möglichkeit, zur Erfrischung eine Pause anzuordnen. Hier wird nun zwischen Trink- und Kühlpausen unterschieden und eine jeweils unterschiedliche maximale Dauer festgelegt.
Regel 8: Beginn und Fortsetzung des Spiels
- Grund: Die letzten Regeländerungen haben den Anstoß dynamischer gemacht, weshalb Kapitäninnen und Kapitäne, die den Münzwurf gewinnen, daran interessiert sind, den Anstoß auszuführen.
- Historische Entwicklung: Zwischen 1862 und 1878 (Sheffield FC und Sheffield FA) bzw. 1863 und 1873 (FA) konnte wie bislang die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Münzwurfs die Spielseite wählen. Von 1873 bis nach 1997 konnte die Gewinnerin bzw. der Gewinner dann wählen, ob man anstößt oder die Seite wählt, von (nach 1997) bis heute hatte man nur die Wahl der Seite. Das wird nun abermals zurückgeändert. (Ich kann es leider derzeit nicht näher datieren. In den Laws of the Game 1997 ist die Option zwischen Seitenwahl und Anstoß noch enthalten. In den folgenden Agenden und Protokollen des IFAB lässt sich nicht ersehen, wann es revidiert wurde.)
- Grund: Die übliche Vorgehensweise bei einem Schiedsrichterball wird als unfair angesehen. Um zu verhindern, dass ein Team einen unfairen Vorteil erhält, müssen alle anderen Spielerinnen bzw. Spieler Abstand halten.
- Historische Entwicklung: Der Schiedsrichterball wurde 1888 durch das IFAB eingeführt: Die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter lässt den Ball aus den Händen fallen, wirft ihn weder hoch noch nach unten. (Das erwähne ich, weil verschiedene deutsche Fußballregelwerke, die vor Gründung des DFB veröffentlicht wurden, anmerken, dass der Ball bei einem Schiedsrichterball hochgeworfen wird.) Er wird an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball befand, als das Spiel unterbrochen wurde. 1901 wurde ergänzt, dass es bei Regelwidrigkeiten einen Freistoß gibt, wenn der Ball im Spiel ist (Bodenberührung) oder eine Wiederholung, wenn er noch nicht im Spiel ist (also noch im Fallen war). Ebenfalls die Wiederholung des Schiedsrichterballs wurde 1902 verordnet, wenn der Ball ohne Berührung durch eine Spielerin oder einen Spieler ins Feldaus ging. Die nächste und bislang letzte Änderung zum Schiedsrichterball kam 1985: Wenn sich der Ball zuletzt in einem der Torräume befand, dann wird der Ball auf der parallel zur Torlinie verlaufenden Torraumlinie fallengelassen – und zwar an dem Punkt, der dem Ort am nächsten liegt, an dem der Ball bei der Spielunterbrechung war.
Regel 9: Ball in und aus dem Spiel
- Grund: Es kann sehr unfair sein, wenn ein Team einen Vorteil erhält oder ein Tor erzielt wird, weil der Ball eine Spieloffizielle oder einen Spieloffiziellen berührt hat.
- Historische Entwicklung: Das Regelwerk kennt nicht die Festlegung, dass der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin Luft sei, also ihre Berührungen mit dem Ball nicht gewertet werden. Letzteres wird aber durch Umschreibungen deutlich. Hier eine historische Entwicklung darzustellen, ist mir daher nicht möglich.
Regel 12: Fouls und unsportliches Betragen
- der Arm oder die Hand absichtlich zum Ball geht, um ihn zu berühren,
- durch das Handspiel eine aussichtsreiche Torchance kreiert wird oder der Ball so kontrolliert wird, dass daraus ein Tor entsteht,
- durch das Handspiel direkt ein Tor erzielt wird.
- Grund: 1) Ein Tor kann nie durch ein Handspiel erzielt werden (auch nicht unabsichtlich). 2) Es darf nie ein Tor absichtlich mit einem Handspiel vorbereitet werden.
- bei Vergrößerung der Körperfläche,
- wenn der Ball berührende Arm oder Hand oberhalb der Schulter ist (so genannte unnatürliche Haltung)
- Grund: Den Arm und die Hand oberhalb der Schulter zu haben ist kaum eine natürliche Haltung.
- der Ball vom eigenen Körper oder Kopf des Spielers kommt,
- der Ball vom Kopf oder Körper eines anderen nahestehenden Spielers kommt,
- die Hand und der Arm nahe am Körper ist und nicht die Körperfläche vergrößert,
- der Ball bei einem fallenden Spieler gegen die Stützhand (oder -arm) geht.
- Grund: 1) Es ist natürlich, sich beim Fallen abzustürzen. 2) Wenn der Ball vom eigenen Körper oder Kopf oder von einem nahestehenden Spieler abprallt, ist es oft unmöglich, den Kontakt mit dem Ball zu vermeiden.
Historische Entwicklung des Handspiels: (Kopie von Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet). Das Handspiel war im Fußball nicht immer verboten. Das gilt insbesondere für die Regelwerke aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die an das Rugbyspiel erinnern. Aber auch die frühen Regelwerken, die das Handspiel nicht erlaubten als in auch den FA Rules selbst gab es zwei Arten von Handspiel, das erlaubt war bzw. ist. Einerseits das Torhüterhandspiel, das auch heute noch erlaubt ist, und andererseits der Fair Catch, den es bis heute im Rugby und American Football gibt. Er wurde 1871 verboten. Ein Fair Catch ist das Fangen eines Balles, bevor dieser den Boden berührt. Hat man im Rugby und American Football dann die Wahl zwischen Fair Catch (Arm heben (früher mit Ferse Markierung in den Boden ritzen), dann Freistoß von dieser Stelle) und dem Laufen mit Ball im Arm, wurde im Fußball nur der Fair Catch übernommen. Es war auch nur über den Fair Catch möglich, einen Freistoß zu erlangen. Erst ab 1874, also drei Jahre nach dem Verbot des Fair Catch, wurde der Freistoß bei Regelverletzungen als Strafe für die missachtende Mannschaft eingeführt. Das Handspiel von Feldspielerinnen und Feldspielern war, wie schon gesagt, immer verboten. Seit 1902 wird jedoch laut Regeltext zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Handspiel entschieden und nur das absichtliche unter Strafe gestellt. Seitdem wurde die Handspielregel nicht mehr verändert. Lediglich 2015 schlug der walisische Verband vor, Handspiel grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Handspiel zu unterscheiden. Eine Entscheidung wurde damals vertagt.
- Grund: Für diese Regelwidrigkeit soll keine Sanktion anfallen, es reicht, das Spiel zu unterbinden.
- Historische Entwicklung: Wenngleich es erst 1871 in die FA Rules aufgenommen wurde, war vermutlich schon vorher erlaubt. In den nächsten Jahrzehnten wurde die Regeln immer genauer definiert: Die Torhüterin bzw. der Torhüter darf den Ball nicht tragen (1873), dann für zwei Schritte tragen (1920) [vier Schritte wurden erst in der Nachkriegszeit erlaubt]. Außerdem wurde das Torhüterhandspiel 1882 auf die eigene Hälfte beschränkt, dann auf eigenen Torraum (1903) und schließlich auf den eigenen Strafraum (1912).
- Grund: Wenn klar ist, dass die Torhüterin bzw. der Torhüter den Ball schießen wollte und es misslingt, zeigt es, dass keine Regelwidrigkeit begangen werden sollte. Daher ist das Aufnehmen des Balles danach nicht zu sanktionieren.
- Historische Entwicklung: 1992 wurde verboten, dass Torhüterinnen und Torhüter einen absichtlichen Pass vom Mitspieler mit den Händen aufnehmen dürfen. Das Spiel sollte so schneller, torreicher gemacht werden.
- Grund: Es ist unfair, wenn der Schiedsrichter eine schnelle Spielfortsetzung unterbindet, weil er noch eine Karten zeigen muss.
- Historische Entwicklung: keine.
- Grund: Sicherheit, Spielimage, etc.
- Historische Entwicklung: Die Verwarnung (Trikotausziehen) oder Platzverweis für unangemessenen Torjubel wurde 2004 eingeführt.
- Grund: Erfolgreiches Experiment in vergangenen Jahren. Eindeutigkeit, ob Teamoffizielle verwarnt oder des Feldes verwiesen werden.
- Historische Entwicklung: Bislang wurden Teamoffizielle mündlich ermahnt, verwarnt oder des Feldes verwiesen (durch Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter oder Kapitänin/Kapitän der Mannschaft. Zur Einführung und Entwicklung der gelben, gelb-roten und roten Karten siehe Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet).
- Ermahnung (Wiederholung führt zur Verwarnung oder Feldverweis)
- Betreten des Spielfeldes in einer respektvollen Art und Weise,
- Missachtung einer Anweisung oder Anfrage einer Schiedsrichterassistentin oder eines Schiedsrichterassistenten oder vierten Offiziellen,
- kleine Meinungsverschiedenheiten mit einer Entscheidung,
- gelegentliches Verlassen des technischen Bereiches ohne weitere Regelwidrigkeit.
- Verwarnung
- Klares Nichtrespektieren der technischen Zone,
- Verzögerung der Spielfortsetzung für sein Team (Zeitspiel),
- nicht konfrontierendes, aber absichtliches Betreten der technischen Zone des Gegners,
- Widerspruch in Wort und Tat, einschließlich 1) Werfen einer Getränkeflasche oder eines anderen Gegenstands, 2) Gesten, die einen deutlichen Mangel an Respekt vor den Spieloffiziellen zeigen, zum Beispiel sarkastisches Klatschen,
- Betreten der Review Area und dabei übertriebenes oder andauerndes Fordern einer Karte oder Zeigen des Zeichens für ein VAR-Review,
- provokante oder aufhetzerische Gesten oder Handlungen,
- anhaltend unannehmbares Verhalten (inkl. wiederholter Verwarnungsdelikte).
- Feldverweis
- Verzögerung der Spielfortsetzung durch gegnerische Mannschaft,
- absichtliches Verlassen der technischen Zone, um 1) einem Spieloffiziellen zu widersprechen oder zu protestieren, 2) provokant und aufrührerisch zu wirken,
- Betreten der technischen Zone des Gegners auf konfrontierende Weise (auch in der Halbzeit oder nach 90 Minuten),
- Störung des gegnerischen Spiels oder einer/eines Spieloffiziellen,
- Betreten des Video Operating Rooms,
- physisches oder aggressives Verhalten gegen Gegner inklusive Teamoffizielle, Spieloffizielle, Zuschauer oder gegen andere Person,
- zweite Verwarnung,
- Verwendung anzüglicher, beleidigender und schmähender Sprache oder Gesten,
- Verwendung nicht zugelassener elektronischer oder Kommunikationsmittel und/oder unangemessenes Verhalten infolge der Verwendung von elektronischer oder Kommunikationsmittel.
- Grund: Beides ist eine Unsportlichkeit.
- Historische Entwicklung: keine.
Regel 13: Freistöße
- Grund: Viele indirekte Freistöße werden zu weit vor dem gegnerischen Tor gegeben als dass daraus ein Tor entstehen könnte. Weil Laufen und Anzeigen des Signals nicht einfach ist, braucht er es in diesem Fall nur bis zur Ausführung anzuzeigen.
- Historische Entwicklung: Das Zeichen für Freistöße (und andere Spielsituationen, die die Schiedsrichterassistentin und der Schiedsrichterassistent anzeigt) wurde 1973 festgelegt.
- Grund: Daraus entsteht ein schnelleres und kreativere Spielfortsetzung. Minimierung des Zeitspiels.
- Historische Entwicklung: Diese Regel wurde 1936 eingeführt zum Schutz des Torhüters / der Torhüterin „vor wilden Angriffen und Verletzungen“[1]Vgl. Koppehel, Carl: Wieder Regeländerungsanträge. Ballgewicht, Freistoß im Strafraum und Schiedsrichterball. In: DSZ 19 (1937), Nr. 9. S. 97-99, hier S. 98. Weitere Berichte zur Änderung der … Continue reading. Diese Regeländerung wurde in Deutschland deutlich bemängelt, siehe Beitrag Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet.
- Grund: Häufig entsteht so Zeitspiel und „management problems“, außerdem gegen das Spielimage.
- Historische Entwicklung: Das Regelwerk kannte bislang nicht die Mauer als Begriff, aber durch Umschreibungen. Hier eine historische Entwicklung darzustellen, ist mir daher nicht möglich. Nur zum Mauerstellen habe ich einen Hinweis in der Deutschen Schiedsrichter-Zeitung von 1939 gefunden. Dort steht in einem Beitrag „Regelauslegung und Spieltaktik“: „Modern geworden ist die Mauer der verteidigenden Spieler bei einem Freistoß in Toresnähe“. Sie wurde mit fünf Spielern gebildet. Die Deutsche Schiedsrichter-Zeitung findet: „Das [Mauerstellen generell] ist unsportlich und muß verhindert werden. Solche künstlichen Vorteile dürfen nicht gelten.“.[2]Vgl. Koppehel, Carl: Regelauslegung und Spieltaktik. In: Deutsche Schiedsrichter-Zeitung. Amtliches Organ für die Schiedsrichter im Fachamt Fußball des DRL 21 (Nr. 15, 01.08.1939). S. 157-158, … Continue reading
Ergänzung, 14.04.2019: Auch noch in 1987 wurde die Mauer als „detrimental to the best interests of the game of football“ gesehen. So hält es das Protokoll der AGM des IFAB von 1987 fest. Das Editorial Committee solle Verbesserungsvorschläge machen. Wie diese ausfielen, ist nicht dokumentiert. Dokumentiert ist aber, dass man sich auch schon 1987 Gedanken über die Mauer machte: Eine Mauer muss aus mindestens drei Spielerinnen oder Spielern bestehen. Aber es ist immer noch die Frage, wo oder in welcher Distanz die anderen Spielerinnen oder Spieler der verteidigenden Mannschaft zu stehen haben. Ohne Regelung dessen „could cause the referee major problems“. Diese großen Probleme werden nun gelöst.
Regel 14: Strafstoß
- Grund: Kein Grund genannt; nur, dass der Schiedsrichter in solchen Fällen nicht das Spiel freigeben darf.
- Historische Entwicklung: Keine.
- Grund: Erleichtert das Erkennen, ob der Torhüter einen Fuß auf der Linie hat, als beide.
- Historische Entwicklung: Der Bewegungsradius des Torhüters / der Torhüterin hat sich seit Einführung des Strafstoßes 1891 mehrfach geändert:
- 1891-1902: alle Spieler*innen dürfen sich bis auf 6 Schritte/5,5 Meter dem Ball nähern, d.h. auch Torhüter*innen konnten sich soweit aus dem eigenen Tor nähern,
- 1902-1929: Torhüter*innen müssen auf der Torlinie oder dahinter stehen,
- 1929-1997: Torhüter*innen „must stand on his [her] goal line“ -> verursachte unterschiedliche Auslegungen: gar keine Bewegung oder Bewegung auf der Linie. 1930 wurde konkretisiert, dass gar keine Bewegung erlaubt sei
- 1980: nicht angenommen: Torhüter*innen müssen mit beiden Füßen auf der Torlinie stehen,
- 1997-2019: Torhüter*innen müssen auf der Torlinie stehen, dürfen sich aber nach rechts und links bewegen.
- seit 2019: Torhüter*innen können sich weiterhin auf der Linie bewegen und dürfen zusätzlich mit einem Fuß vor der Linie stehen
- Grund: Bestrafen von Regelwidrigkeiten ermöglichen.
- Historische Entwicklung: keine.
Regel 15: Einwurf
Die gegnerischen Spielerinnen und Spieler müssen mindestens 2 m / 2 yd von dem Punkt an der Seitenlinie entfernt sein, an dem ein Einwurf erfolgen soll, auch wenn der Werfer von der Linie zurückkehren.
- Grund: Dies gilt für Situationen, in denen ein Spieler einen Einwurf in einige Entfernung von der Berührungslinie macht.
- Historische Entwicklung: Nur in den Regeln des Sheffield FC und der Sheffield FA war ein Abstand beim Einwurf vorgeschrieben (= 1858-1877). Hier waren es 5,5 m / 6 yd. Dies galt aber für alle anderen Spieler.
Regel 16: Abstoß
- Grund: Daraus entsteht ein schnelleres und kreativere Spielfortsetzung. Minimierung des Zeitspiels.
- Historische Entwicklung: Diese Regel wurde 1937 eingeführt zum Schutz des Torhüters / der Torhüterin „vor wilden Angriffen und Verletzungen“[3]Vgl. Koppehel, Carl: Wieder Regeländerungsanträge. Ballgewicht, Freistoß im Strafraum und Schiedsrichterball. In: DSZ 19 (1937), Nr. 9. S. 97-99, hier S. 98. Weitere Berichte zur Änderung der … Continue reading. Diese Regeländerung wurde in Deutschland deutlich bemängelt, siehe Beitrag Mögliche IFAB-Regeländerungen 2019 historisch betrachtet.
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Fußnoten
↑1 | Vgl. Koppehel, Carl: Wieder Regeländerungsanträge. Ballgewicht, Freistoß im Strafraum und Schiedsrichterball. In: DSZ 19 (1937), Nr. 9. S. 97-99, hier S. 98. Weitere Berichte zur Änderung der Abstoßregel 1936: 1) Koppehel, Carl: Klarheit um die Abstoßregel. In: DSZ 19 (1937), Nr. 1. S. 1-2, hier S. 1. 2) Hülsmeier, H.: Des „Wippertjes“ Ende. In: DSZ 19 (1937), Nr, 1. S. 11. |
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↑2 | Vgl. Koppehel, Carl: Regelauslegung und Spieltaktik. In: Deutsche Schiedsrichter-Zeitung. Amtliches Organ für die Schiedsrichter im Fachamt Fußball des DRL 21 (Nr. 15, 01.08.1939). S. 157-158, hier S. 158. |
↑3 | Vgl. Koppehel, Carl: Wieder Regeländerungsanträge. Ballgewicht, Freistoß im Strafraum und Schiedsrichterball. In: DSZ 19 (1937), Nr. 9. S. 97-99, hier S. 98. Weitere Berichte zur Änderung der Abstoßregel 1936: 1) Koppehel, Carl: Klarheit um die Abstoßregel. In: DSZ 19 (1937), Nr. 1. S. 1-2, hier S. 1. 2) Hülsmeier, H.: Des „Wippertjes“ Ende. In: DSZ 19 (1937), Nr, 1. S. 11. |
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