Bis ins 20. Jahrhundert hinein hatten Fußballschuhe („boots“) nicht nur Stollen („studs“), sondern auch Balken („bars“). Diese durften nach den Spielregeln von 1887 nur an der Unterseite der Schuhe angebracht werden. Für uns heute eine Selbstverständlichkeit, aber nicht vor 130 Jahren, sodass der Passus in die Regeln aufgenommen wurde. Diese Balken mussten mindestens 1,5 Zoll (ca. 38 mm) lang und 0,5 Zoll (12,7 mm) breit und zudem quer und flach sein. Stollen mussten einen Durchmesser von 0,5 Zoll haben – heute muss der Durchmesser zwischen 0,4 Zoll und 0,5 Zoll (oder zwischen 10 mm und 12 mm) liegen. Bis 1910 mussten sie verdeckt sein, ab 1910 dann nicht mehr, aber konisch geformt. Sie wurden zunächst aus Leder, später aus Gummi (1938), Aluminium oder ähnlichem Material (1955) hergestellt. Seit 1973 gibt es eine weitere Differenzierung: Auswechselbare Stollen müssen aus einem der oben genannten Materialien bestehen, nicht auswechselbare Stollen können auch aus Kunststoff und Polyurethan und ähnlichen weichen Materialien hergestellt werden, aber ohne Metalloberfläche. Außerdem sind Aluminiumstollen seit 1974 auf Aschegruben nicht mehr erlaubt und das Stützmaterial zur Stabilisierung …